Ab 77€ Einkauf, Kostenlose Versand.

Ausrüstung, die fängt. Preise, die Freude machen.

SALE 55% RABATT AUF GUMMIKÖDER MARKE „SOOREX“
BLACK FRIDAY! 

15% auf Ruten mit code – blackfridayruten-

-blackfriday- 20% auf alle anderen Artikeln, die nicht im Angebot sind

Gift Slender 37F Saotome

Länge : 37mm

Gewicht . 1,7g

Typ : Schwimmend

17,75 

2 vorrätig

Beschreibung

Gift Slender (Limitierte Edition, Handgefertigt – Japan)

Ein einzigartiger, handgefertigter Forellen-Wobbler, entworfen von Soshin Inoue (MAV Boss). Limitierte Serie, hergestellt in Japan im Februar 2011. Das kompakte Körperdesign und die verlängerte Tauchschaufel sorgen für ein stabiles Laufverhalten – von sanftem Rolling bei langsamer Führung bis zu aktivem Wobbling bei höherer Geschwindigkeit. Ideal zum Angeln auf Forelle, Döbel und Barsch.

Technische Daten:
• Typ: Floating Crankbait
• Länge: 37 mm
• Gewicht: 1,7 g
• Lauftiefe: 0 – 1,2 m
• Herstellung: Japan (handgefertigte, limitierte Serie)

Ein seltener Sammler-Wobbler für Liebhaber japanischer Qualität und präziser Aktion.

Produktsicherheit

Sicherheitshinweise

Hersteller:SHIMAYA Fishing Equipment CO.LTD101 Yamaguchi Building13-12 Taimachi370-086 Kawasaki CityKanagawaJapan

Lesen Sie hier die Sicherheitshinweise. Hiernach sollte es jedem zum Kauf fähigem Menschen möglich sein, sicher mit dem jeweiligen Produkt umzugehen.
Angelgeräte und Angelzubehör sind ausschließlich zum Zwecke des Angelns konzipiert und einzusetzen.
Angelruten können elektrisch leitend sein. Nicht bei Gewitter oder in der Nähe von Hochspannungsleitungen verwenden.
Lassen Sie keine Kinder unbeaufsichtigt mit Angelgeräten und Angelzubehör umgehen.
Halten Sie Angelgeräte und Angelzubehör fern von Haustieren.
Angelzubehör kann verschluckbare Kleinteile enthalten. Es besteht Lebensgefahr!
Angelköder können Angelhaken enthalten – Angelhaken sind scharf und dürfen daher nur von entsprechend befähigten Menschen verwendet werden.
Angelzubehör, im speziellen Angelköder, sind nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
Angelzubehör, im speziellen Angelköder, dürfen in keine Körperöffnungen eingeführt werden.